Terrorismusprozesse in der Schweiz, Kapitel 2

Am kommenden Mittwoch findet in Bellinzona der zweite Prozess statt, den die Bundesanwaltschaft im angeblichen Umfeld des Terrorismus angestrengt hat. Laut dem Verhandlungsplan des Bundesstrafgerichts lautet die Anklage wie folgt:

Dem Angeklagten M.G. wird vorgeworfen, verschiedene Internetseiten geschaffen und betrieben zu haben, welche Diskussionsforen enthielten, die mit seiner Zustimmung als Informationsplattform für terroristische Gruppierungen benutzt worden sind. M.G. wird u.a. vorgeworfen, diese Internetseiten mit dem Ziel betrieben zu haben, die Verbreitung rassenbedingter Gewalt zu fördern und Rassenhass sowie rassenbedingte Gewalt zu schüren, bei der Verbreitung von Attentatsbekennungen und Drohungen gegenüber westlichen Ländern beteiligt gewesen zu sein und schliesslich Bilder sowie Filmausschnitte verbreitet zu haben, welche die Hinrichtung und Verstümmelung von Menschen zum Gegenstand haben. Der Angeklagten M.E.A. wird vorgeworfen, M.G. in diesen kriminellen Machenschaften beraten, inspiriert, ermutigt und unterstützt zu haben. Schliesslich wird M.G. vorgeworfen, mit Hilfe dieser Internetseiten Unterstützung zur Herstellung und zum Gebrauch von Sprengstoffen zwecks Erreichung seiner kriminellen Ziele geboten zu haben.

Eingeklagt sind folgende Tatbestände:

Eine halbwegs gescheite Verteidigung vorausgesetzt, dürfte die Anklage auch hier einen schweren Stand haben (vgl. das Urteilsdispositiv im ersten “Terrorismusprozess”). So sieht es offenbar auch die SonntagsZeitung in ihrem leider nicht frei zugänglichen Artikel. Darin zu lesen ist auch, dass die Angeklagte dem zuständigen Staatsanwalt des Bundes Rache geschworen haben soll:

Malika hat ihm nicht verziehen, dass die Polizisten sie bei der Verhaftung mogens um 5.30 Uhr halb nackt aus dem Bett gezerrt hatten und sie 40 Minuten lang so stehen lies­sen.

Nun gut, sowas behaupten ja fast alle Opfer von Hausdurchsuchungen. Ich bin ganz sicher, dass die Polizei in der Schweiz solche Methoden nie anwenden würde. Wieso denn auch? Polizeitaktisch wären sie ja völlig falsch. Nein, bei uns gibt es sowas nicht. Ganz sicher nicht. Und überhaupt, wer sich halb nackt ins Bett legt, ist schliesslich selbst schuld, dass er eben so verhaftet wird. Ts, sonst sind diese Terroristen doch auch nicht so sensibel.