Schweiz: Polizei, Justiz und Menschenrechte

Amnesty International Schweiz legt den Bericht Polizei, Justiz und Menschenrechte vor. Gerügt werden u.a. die unwirksamen Strafverfahren, welche bei Verfehlungen von Polizeibeamten zur Verfügung stehen. Unzulänglichkeiten sieht AI auf drei Stufen (Auszüge aus der Kurzversion des Berichts):

  1. Einreichen der Strafanzeige:

    Zahlreiche ZeugInnen haben berichtet, sie seien an der Einreichung einer Anzeige gehindert worden. Andere berichteten über Drohungen, nachdem sie die Anzeige eingereicht hatten. Einigen MigrantInnen wurde gar mit der Ausschaffung gedroht.

  2. Strafuntersuchung:

    Vorwürfe gab es auch gegen Verfahren, die von Bezirksanwaltschaft oder Staatsanwaltschaft geführten wurden. Berichtet wurde von mangelnder Unvoreingenommenheit, weil die Klagen vorgängig der Polizei zur Stellungnahme unterbreitet werden, von unvollständiger Würdigung aller Beweise, von Geringschätzung der Kollusionsgefahr, sowie von Einstellung von Verfahren trotz dem Vorliegen objektiver Indizien.

  3. Urteil

    Zeugen haben Amnesty International von sehr niedrigen Strafen für PolizistInnen, die der Menschenrechtsverletzung für schuldig befunden wurden, berichtet. In einigen Fällen führte die lange Dauer des Verfahrens zur Verjährung und damit zur Straflosigkeit der verantwortlichen PolizistInnen. Amnesty International stellt fest, dass es in der Schweiz immer noch keine Statistik über solche Strafverfahren gibt, die es erlauben würden, das Problem detaillierter zu untersuchen.

Ach das stimmt doch alles nicht! Und das hier ist nur ein dummer Zufall.