Einmischung in die Gerichtsbarkeit?
Gemäss heutiger Ausgabe der Solothurner Zeitung kritisiert ein Mitglied des Obergerichts, die Justizkommission des Kantonsrats habe die Gewaltenteilung geritzt, indem sie einen bisherigen Untersuchungsrichter nicht zur Wahl als Staatsanwalt vorgeschlagen habe (s. Wahlvorschlag). Es sei ausschliessliche Aufgabe der Gerichtsbarkeit, Recht zu sprechen.
Ähnliche Kritik wurde laut bei der Frage nach der Aufsicht über die Bundesanwaltschaft. Dort wurde allerdings nicht die Legislative der Missachtung der Gewaltenteilung bezichtigt, sondern die Exekutive (vgl. dazu den Beitrag vom 20.12.2004).
Man mag ja über den Wahlvorschlag der Juko denken wie man will, aber mit einer Einmischung in die Gerichtsbarkeit hat die Nichtberücksichtigung eines bisherigen Untersuchugsrichters meines Erachtens schlicht nichts zu tun. Die Staatsanwälte gehören nun mal nicht der Gerichtsbarkeit, sondern der Exekutive an. Gewählt werden sie richtigerweise von der Legislative.