Noch einmal: Kosten der Untersuchungshaft

Das Bundesgericht korrigiert in einem heute online gestellten Entscheid (6S.99/2007 vom 28.06.2007) erneut einen Kostenentscheid des Bundesstrafgerichts. Dieses hatte zu Unrecht bzw. mit der falschen Begründung davon abgesehen, den Verurteilten die Kosten der Untersuchungshaft aufzuerlegen (s. dazu meinen früheren Beitrag). Das Bundesstrafgericht entschied hier also auf der Linie seiner bisherigen, inzwischen aber vom Bundesgericht korrigierten Praxis.