Update: Angriffe auf das Anwaltsgeheimnis in den USA

White Collar Crime Prof Blog berichtet erneut über die Praxis um den Verzicht auf das Anwaltsgeheimnis in den USA (s. meinen letzten Beitrag). Im Fall Milberg Weiss (s. dazu den Beitrag im LawBlog des Wall Street Journal) wurde ein vollumfänglicher Verzicht auf das Berufsgeheimnis bis zurück zum ersten Editionsbegehren im Jahre 2002 verlangt. Das Problem liegt dabei, dass die Anwaltskanzlei Milberg Weiss wohl auf ihren eigenen Geheimnisschutz verzichten kann, nicht aber auf denjenigen ihrer Klienten. Damit ist ein Agreement wohl zum Vornherein ausgeschlossen.

Milberg Weiss hat eine Website zur Anklage aus ihrer Sicht aufgeschaltet.