Bemerkungen zum "Bericht Uster"

Gegenüber dem Bericht “Lüthi” (vgl. dazu meinen letzten Beitrag) erscheint der Bericht “Uster” wesentlich gehaltvoller. Dass er aber gleich als “Wende im Fall Roschacher” dargestellt wird und seine Kritiker in Verlegenheit bringen soll (NZZ am Sonntag), ist nicht nachvollziehbar. Richtig ist allerdings, dass der Zwischenbericht der Beschwerdekammer, der offenbar sehr kritisch ist, nicht eben gut wegkommt:

Die Untersuchungen beziehen sich ausschliesslich auf die Zeitspanne zwischen der Beendigung der Voruntersuchung und der Anklageerhebung. Sie berücksichtigen den Prozessablauf (und die darin begründeten Verzögerungen) nicht. In nur zwei Fällen sind die kritisierten Punkte materieller Art, in allen übrigen handelt es sich um reine Termin- oder „Buchhaltungsfragen“ und um das Nichtzutreffen von Prognosen, wann mit Anklagen zu rechnen sei.

Der Bericht stammt übrigens von den externen Mitgliedern des Projektausschusses, dem neben Regierungsrat Uster selbst ausschliesslich Strafverfolger angehörten.

Es gibt nun vier Berichte (plus einen von Labeo – durchaus mit Fakten und daher ausser Konkurrenz), zwei davon öffentlich, einer mehr oder weniger öffentlich und einer immer noch unter Verschluss. Es sind unzählige Befragungen und Analysen durchgeführt und Akten analysiert worden. Soweit ersichtlich hat aber keine einzige Befragung eines “Kunden” der BA oder eines Verteidigers stattgefunden. Auch Ramos, der inzwischen mit Klagen droht (SonntagsZeitung), wurde nicht befragt. Vielleicht ist er nicht glaubwürdig?