Konsequenzen aus dem Bericht Uster

Gemäss einer Medienmitteilung des Informationsdienstes EJPD vom 15.12.2006 sollen die Erkenntnisse aus dem Bericht Uster (vgl. dazu meinen früheren Beitrag) umgesetzt werden. Nach dem gewählten Modell soll die Strafverfolgung des Bundes auf folgende Gebiete konzentriert werden: Das gewählte Modell konzentriert sich in erster Linie auf:

  • Terrorismus und Terrorismusfinanzierung
  • schwierige Fälle von organisierter Kriminalität und Wirtschaftskriminalität inklusive Korruption
  • Internetkriminalität

Zudem ist vorgesehen, die Eidg. Strafprozessordnung bereits per 1.1.2009 in Kraft zu setzen, allerdings nur für die Bundesstrafprozess, nicht für die Kantone (vgl. dazu auch den Beitrag im Tages-Anzeiger).

Ich bin mir nicht sicher, was davon zu halten ist. Solange die besten Strafverfolger bei den Kantonen arbeiten, kann es jedenfalls kaum erfolgversprechend sein, der Bundesanwaltschaft ausgerechnet die schwierigen Fälle zu übertragen. Für diese Fälle, die glücklicherweise selten sind, erscheint der Strafverfolgungsapparat, der unter BR Metzler aufgebaut worden war, als reichlich überdimensioniert.