Aktenvernichtung – Wo genau liegt das Problem?
Die Aktenvernichtung im Fall Tinner (vgl. Google) füllt seit Tagen die Medien. Nun geht der Bundesrat in die Offensive. Und er tut dies wie so oft, indem er Strafanzeige einreicht. Gegenstand der Untersuchung soll freilich nicht das wahre Problem sein – nämlich die Aktenvernichtung an sich – sondern die Tatsache, dass sie trotz Geheimhaltung aufgeflogen ist. Einmal mehr wird somit wegen Amtsgeheimnisverletzung (Art. 320 StGB) ermittelt werden. Gemäss Tages-Anzeiger
soll [die Anzeige] noch diese Woche eingereicht werden. Den Bundesrat will [die Justizministerin] ersuchen, einen ausserordentlichen Staatsanwalt einzusetzen.
Der ao. Staatsanwalt wird wohl nötig, weil als mögliche Quelle der Indiskretion die Bundesanwaltschaft in Frage kommt. Erwischen wird es aber selbstverständlich keinen Beamten, sondern höchstens ein paar Journalisten (wegen anderer Straftatbestände). Letztlich dient das neuerliche Strafverfahren wohl nur der Ablenkung und seiner Einstellung.
In der Schweiz sind grundsätzlich alle Verfehlungen von Behörden geheim. Journalisten sollten das eigentlich mittlerweile begriffen haben.
Wenn sich der Bundesrat schon nicht um unseren Rechtsstaat schert, so sollen ihn wohl wenigstens die Journis zu spüren bekommen.