Alkohol-Testkäufe durch Minderjährige

Was in Zürich das Blaue Kreuz kann, kann die Stadtpolizei Solothurn schon lange: Jugendliche als Hilfspolizisten einsetzen, welche die Einhaltung des Alkoholverkaufsverbots an Jugendliche testen (vgl. einen früheren Beitrag, wo gar von verdeckten Ermittlern die Rede war). Laut einem Beitrag des Tages-Anzeiger liegt nun ein Gutachten eines eidg. dipl. Strafrechtsexperten vor, dass diese Einsätze als legal qualifiziert. Der Tages-Anzeiger fasst die Auffassung des Gutachters wie folgt zusammen:

Dieser kommt zum Schluss, dass die Jugendlichen keine sogenannten Agents provocateurs sind, sondern lediglich Scheinkäufer – was rechtlich unbedenklich ist. Jositschs Fazit: Fragt die Verkaufsperson die Jugendlichen nicht nach einem Ausweis, nimmt sie in Kauf, Alkohol an Minderjährige zu verkaufen. Die Verkaufsperson könne somit gar nicht mehr zu einer Gesetzesübertretung angestiftet werden.

Das scheint ja nun etwas gar einfach. Mangels Kenntnis des Gutachtens, will ich mich aber nicht darauf festlegen, ob das Gutachten zu einfach ist oder ob es vom Tagi bloss so dargestellt wird.