Ao. Staatsanwältin ermittelt in der Bundesanwaltschaft

Der Bundesrat hat gemäss einer Medienmitteilung auf Strafanzeige hin eine ausserordentliche Staatsanwältin mit der Untersuchung möglicher Amtsgeheimnisverletzungen (Art. 320 StGB) rund um den Bericht der GPK-N über die Funktion der Strafverfolgungsbehörden des Bundes vom 5. September 2007 (vgl. meine früheren Beiträge zur Affäre Roschacher mit den entsprechenden Links). Bei der Ernannten handelt es sich um eine Untersuchungsrichterin des Kantons Bern. Aus der Medienmitteilung:

Da sich die Strafanzeige insbesondere gegen Mitarbeitende der Bundesanwaltschaft richtet, kann das Verfahren nicht von der Bundesanwaltschaft geführt werden. […]. Die Einsetzung von ausserordentlichen Verfahrensleitern in solchen Fallkonstellationen ist in der Strafverfolgung des Bundes oder der Kantone üblich. Dieser Schritt erfolgt, um die erhobenen Vorwürfe ohne jegliche Befangenheit abzuklären und um die völlige Unabhängigkeit der Untersuchung zu gewährleisten.

Selbstverständlich wird auch dieses Verfahren in aller Unabhängigkeit eingestellt werden. Der (private) Strafanzeiger wird es schon als Erfolg verbuchen können, wenn am Ende nicht gegen ihn selbst ermittelt wird.