Bundesanwaltschaft erneut in der Kritik

Das Bundesstrafgericht hat gemäss Medienberichten (NZZonline, TA online) die heute aufgenommene Hauptverhandlung vertragen müssen. Aus NZZonline:

Neben der Ergänzung und Neuordnung der Beweismittel wird die BA aufgefordert, die fraglichen Aufnahmen in einem Format abzuspeichern, das allen Beteiligten eine problemlose Sichtung ermöglicht. Zudem hat sie ein chronologisches Verzeichnis zu erstellen, das ein Auffinden einzelner Aufnahmen im umfangreichen Datenmaterial erleichtert.

Wie heute ebenfalls bekannt wurde, muss die Bundesanwaltschaft die Entschädigung eines Beschuldigten für die Einstellung des Verfahrens nachbessern (BStGer BK.2011.12 vom 07.10.2011).