Für abstruse Behauptungen bestraft
Der türkische Politiker Perincek ist am Freitag von einem Lausanner Polizeirichter wegen Rassendiskriminierung (Art. 261bis al. 4 StGB) verurteilt worden. Er hatte wiederholt öffentlich den Völkermord von 1915 geleugnet. Art. 261bis al. 4 StGB lautet wie folgt:
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wer öffentlich durch Wort, Schrift, Bild, Gebärden, Tätlichkeiten oder in anderer Weise eine Person oder eine Gruppe von Personen wegen ihrer Rasse, Ethnie oder Religion in einer gegen die Menschenwürde verstossenden Weise herabsetzt oder diskriminiert oder aus einem dieser Gründe Völkermord oder andere Verbrechen gegen die Menschlichkeit leugnet, gröblich verharmlost oder zu rechtfertigen sucht,
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wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
Gemäss NZZ wurde Perincek zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu CHF 100.00 und zu einer Busse über CHF 2,000.00 verurteilt.
Ein erster Kommentar, den ich in einer Radiosendung hörte, lautete wie folgt:
Endlich ist Perincek für seine abstrusen Behauptungen bestraft worden.
Genau dies trifft den (rechtspolitisch) wunden Punkt: Muss jemand, der Quatsch verbreitet, wirklich bestraft werden? Ist es wirklich notwendig, ihm oder ihr ein zusätzliches Forum zur Verfügung zu stellen? Auch juristisch dürfte hier das letzte Wort noch nicht gesprochen sein.