Gewerbler im Widerstand

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv übt sich in einer Art zivilen Ungehorsams und empfiehlt seinen Mitgliedern mit einem Musterbrief, den Gebührendetektiven der BILLAG und der SUISA ein Hausverbot zu erteilen.  Aus dem Musterbrief:

Wir Gewerbetreibenden stehen hinter einer liberalen Staatsauffassung und widersetzen uns allen Handlungen, die die freiheitliche Grundauffassung unseres Staates untergräbt. Wir unterstützen deshalb die beiliegende Resolution des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. Vor dem Hintergrund dieser Resolution gehen wir davon aus, dass die KMU früher oder später gänzlich von einer Radio- und TV-Gebührenpflicht befreit werden, getreu dem Motto, wonach juristische Personen weder Radio hören, noch TV schauen können.

Um einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand Ihrerseits (bspw. Detektivarbeit) zuvorzukommen, erlassen wir an Ihren Verwaltungsrat, an Sie und an alle Ihre Mitarbeitenden sowie Beauftragten ein Hausverbot, das sich auf unser gesamtes Areal erstreckt. Das gleiche Hausverbot gilt für alle Mitarbeitenden und Beauftragten von Verwertungsgesellschaften wie der SUISA, etc. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden diesem Hausverbot zuwiderhandeln, werden wir umgehend strafrechtliche Schritte einleiten.

Das erinnert ein bisschen an das alte England, als man das Hausrecht als Abwehrrecht gegen die königlichen Steuereintreiber erfunden hat. My home is my castle, vielleicht bald auch mal in der Schweiz. Einstweilen gilt hierzulande wohl noch Rechtsprechung à la Bundesstrafgericht (vgl. dazu einen früheren Beitrag).