Gewerbler im Widerstand
Der Schweizerische Gewerbeverband sgv übt sich in einer Art zivilen Ungehorsams und empfiehlt seinen Mitgliedern mit einem Musterbrief, den Gebührendetektiven der BILLAG und der SUISA ein Hausverbot zu erteilen. Aus dem Musterbrief:
Wir Gewerbetreibenden stehen hinter einer liberalen Staatsauffassung und widersetzen uns allen Handlungen, die die freiheitliche Grundauffassung unseres Staates untergräbt. Wir unterstützen deshalb die beiliegende Resolution des Schweizerischen Gewerbeverbandes sgv. Vor dem Hintergrund dieser Resolution gehen wir davon aus, dass die KMU früher oder später gänzlich von einer Radio- und TV-Gebührenpflicht befreit werden, getreu dem Motto, wonach juristische Personen weder Radio hören, noch TV schauen können.
Um einem unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand Ihrerseits (bspw. Detektivarbeit) zuvorzukommen, erlassen wir an Ihren Verwaltungsrat, an Sie und an alle Ihre Mitarbeitenden sowie Beauftragten ein Hausverbot, das sich auf unser gesamtes Areal erstreckt. Das gleiche Hausverbot gilt für alle Mitarbeitenden und Beauftragten von Verwertungsgesellschaften wie der SUISA, etc. Sollten Sie oder Ihre Mitarbeitenden diesem Hausverbot zuwiderhandeln, werden wir umgehend strafrechtliche Schritte einleiten.
Das erinnert ein bisschen an das alte England, als man das Hausrecht als Abwehrrecht gegen die königlichen Steuereintreiber erfunden hat. My home is my castle, vielleicht bald auch mal in der Schweiz. Einstweilen gilt hierzulande wohl noch Rechtsprechung à la Bundesstrafgericht (vgl. dazu einen früheren Beitrag).
Cool, dann erteile ich ab sofort auch allen ein Hausverbot, aber hmm ich habe noch gar nie solche Gebührendetektive gesehen?! Und zudem, man muss die ja gar nicht erst reinlassen, also warum denn Hausverbot?
@Chris: Wer schön bezahlt, wird von den Detektiven natürlich nicht belästigt. Es sind aber Fälle bekannt, in denen sich die Detektive – die gibt es wirklich – den Zutritt verschaffen, mit oder ohne Durchsuchungsbefehl.
Aehmm, Aha! Also wenn bei mir einer sich einfach Zutritt verschafft dann knallts aber?! Das sind ja keine Polizeibeamten mit Durchsuchungsbefehl, solche behandle ich dann wie Einbrecher… Aber ich hoffe ja doch, dass es seltene Einzelfälle sind oder?
@Chris: Ob das seltene Einzelfälle sind, weiss ich nicht (s. immerhin hier)
Wenn also jemand kein TV und kein Radio hat und dies auch so angibt, kommt dann die Billag mit einem Hausdurchsuchungsbefehl nachschauen ob das auch stimmt? Die haben doch echt einen an der Waffel, zudem wer stellt denen dann diesen Hausdurchsuchungsbefehl aus und weswegen den? Ich meine auch die Polizei braucht einen guten Grund dafür auch wenn die oft einfach “Gefahr in Verzug” hinschreibt, was man ja der Polizei noch durchgehen lassen kann aber sicher nicht bei der Billag!
Zudem dürfen eigentlich nicht nur Polizeibeamten eine Hausdurchsuchung machen? Kommen also mit der Billag dann auch Polizeibeamten mit oder wie läuft das dann?
So oder so finde ich es absolut unangemessen und wenn dann auch noch ein allfälliges TV-Gerät beschlagnahmt wird schon gar nicht mehr nachvollziehbar – was ist denn eigentlich wenn jemand ein TV-Gerät hat, dieses aber nicht angeschlossen hat und die Billag kommt? Nimmt sie es dann auch mit… *lol* Kaum oder, denn man bezahlt ja keine gebühren für den Besitz sondern nur für den Betrieb!
Dann ist der einfachste Tipp für Betroffene dann wohl, wenn man durch den Spion komische Leute sieht, am besten schnell den Stromstecken, Antenne usw. von Fernsehen an beiden Orten ausstecken und in ne Schublade verschwinden lassen und gut ist… 😉
Naja, ich habe mein TV angemeldet und zahle auch dafür, doch habe ich zbs. kein Radio und zahle dementsprechend dafür auch nix… Muss ich nun also echt Angst haben, dass die Billag bei mir eine Hausdurchsuchung macht um sicher zu gehen, das kein Radio vorhanden ist?
@Chris: Eine Hausdurchsuchung kommt sicher nicht aus heiterem Himmel. Es ist aber schon möglich, dass Sie mal Besuch von der Billag erhalten. Wenn Sie den Besuch nicht reinlassen, könnte es sein, dass er beim nächsten Mal mit dem HD-Befehl winkt.
Bezahlen muss, wer ein Gerät zum Betrieb bereit hält oder betreibt (Art. 68 RTVG) – insofern löst gewissermassen schon der Besitz allein die Empfangsgebühr aus, auch wenn das Gerät gerade nicht angeschlossen ist (aber angeschlossen werden kann).
Naja, wenn aber das dazu nötige Kabel fehlt kann man es auch nicht anschliessen und somit auch nicht in Betrieb nehmen… Ansonsten stehen in Läden dutzende zum Betrieb bereit stehende Geräte, man müsste nur zum Laden und es kaufen und anschliessen… Am Ende behauptet die Billag sonst noch, alleine weil man einen Anschluss hat müsse man zahlen, schliesslich könnte man ja eins kaufen und es anschliessen… Und wenn es auf den Besitz beschränkt wird, was ist wenn das nicht-angeschlossene Gerät nicht mir gehört sondern von jemand anderen zwischengelagert wurde?
Tja, ich liebe es einfach die Dinge bis ins letzte Detail zu fraktionieren, wenn also die Billag tatsächlich mal bei mir vorbei kommt, könnte es noch in stundenlangen Diskussionen ausarten… *lol*
hoi gute tag
ich habe frage mus man billiag reinlassen wan ich nicht müchte
danke und schone tag
Nei