Hostingprovider als Straftäter
Die Rechtskommission des Nationalrats hat beschlossen, der parlamentarischen Initiative “Mehr Sicherheit bei Netzwerkkrinimalität” (08.418) Folge zu geben (s. Pressemitteilung von 18.02.2011). Die Initiative zielt darauf ab, die strafrechtliche Verantwortlichkeit der Hostingprovider zu klären und zu verschärfen. Aus dem Initiativtext:
Die Unternehmen im Internetbereich können immer darauf hoffen, dass sie wegen der unklaren Rechtslage freigesprochen werden, und unternehmen in Zweifelsfällen nichts.
Grundlage für die neuen Bestimmungen soll der Bericht Netzwerkkriminalität sein. Darin wird auf S. 144 f. folgendes vorgeschlagen:
In Anlehnung an ausländische Vorschriften, welche die E-Commerce-Richtlinie der Europäischen Union umsetzen (vgl. rechtsvergleichende Hinweise in Kapitel 4), schlägt die Expertenkommission in Kapitel 9 (v.a. Ziff. 9.2 und 9.3) eine neue Regelung im Strafgesetzbuch (neue Art. 27 und 322bis) vor, wonach:
- der Autor und der Content-Provider für von ihnen ausgehende illegale Inhalte strafrechtlich voll verantwortlich sind,
- der Hosting-Provider beschränkt haftet, d.h. im Wesentlichen nur, wenn er die mögliche und zumutbare Vehinderung der Nutzung deliktischer Informationen wider besseres Wissen unterlässt oder von Dritten erhaltene Hinweise auf solche Informationen nicht an die Strafverfolgungsbehörde weiterleitet,
- der Access-Provider für im Netz zirkulierende deliktische Inhalte nicht strafrechtlich verantwortlich ist.
Ach ja, der Bericht datiert aus dem Jahr 2003.
Der Bericht ist über weite Strecken äusserst fragwürdig.
Auch wenn es einzelne Provider geben mag, welche zu leichtfertig handeln, darf dies nicht als Vorwand dienen um noch mehr Überwachungsstaat und vorauseilende Gehorsam zu etablieren!
Nun ja, die ersten zwei sind unwichtig, wer hat schon solche Inhalte auf einem Schweizer Server? Und der dritte wäre ohnehin nicht durchführbar und zum Glück gibt es da ja SSL und co. das Überwachungen dieser Art ohnehin verunmöglicht. Und die ersten zwei werden ohnehin jeweils per Server im Ausland oder noch besser im Niemandsland ausgehebelt. Besonders mühsam sind da die Togo oder Tuvalu TLD’s, letztere sind besonders restriktiv und geben keinerlei Infos über die Inhaber raus, wenn dann noch der Server physisch auf einer dieser Niemandsland Bohrinseln steht, wünsche ich den Überwacher viel Spass!
Und es kommt natürlich auch drauf an was, wer genau unter Netzwerkkriminalität versteht, es gibt ja welche, für die ist Wikileaks auch Netzwerkkriminalität, ist halt immer eine Definitionsfrage… *lol*