Kritik an Untersuchungshaft
In einem SRF-Beitrag werden die Haftbedingungen in schweizerischen Untersuchungsgefängnissen als unangemessen kritisiert bzw. durch den Zweck der Haft gerechtfertigt. Anlass zum Bericht gab der Suizid eines relativ prominenten Häftlings, der sich als einer von viel zu vielen das Leben nahm. Nicht ganz klar wurde im Beitrag, wozu die Haft denn eigentlich dient. Wenn sie nicht dazu dient, den Beschuldigten weichzukochen und zur Kooperation zu motivieren, kann ich jedenfalls nicht erkennen, wieso das Haftregime – über die Beschränkungen der Kommunikation hinaus – “hart” sein muss.
Kürzlich hat sich ein Klient (nicht prominent und nicht suizidal) bei seinem Anwalt über die Haftbedingungen beschwert. Der Anwalt hat es nicht geschafft, sich persönlich einen Eindruck zu verschaffen. Das zuständige Amt beschied ihm: