Kuscheljustiz?
Mitten in die gegenwärtige Debatte um die angebliche Kuscheljustiz (vgl. dazu meinen früheren Beitrag), die in erster Linie auf eine Verschärfung des Strafrechts abzielt, erscheint heute in der NZZ ein lesenswerter Beitrag von Niggli und Riedo. An die Adresse von Killias gerichtet schliessen sie ihren Gastbeitrag wie folgt:
Auch das Strafgesetzbuch kann und soll also Gegenstand der politischen Auseinandersetzung sein. Was sich der Beobachter indes wünschen würde, ist nicht mehr als dies: dass diese legitime politische Auseinandersetzung nicht als wissenschaftliche Debatte ausgegeben wird.
Danke!
Sehr wahr! Sehr viele Homosexuelle und vor allem Heterosexuelle vergessen schnell, dass das Recht, das einmal gesetzt wurde, nicht ewig gilt und dass die schöne “Theorie von den Pendelbewegungen” die Verbrämung der politischen und gesellschaftlichen Entwicklung darstellt. Danke!