PolAG – Polizeiaufgabengesetz
Das EJPD hat gemäss heutiger Medienmitteilung den Vorentwurf eines neuen “Bundesgesetz über die polizeilichen Aufgaben des Bundes (Polizeiaufgabengesetz, PolAG) in die Vernehmlassung geschickt. Folgende Dokumente dazu sind online zugänglich:
- Bundesgesetz (109 Artikel, 58 Seiten)
- Erläuternder Bericht (pdf, 97 Seiten)
- Konkordanztabelle (pdf, 7. Seiten)
Bereits ein kurzer Blick in den Vorentwurf lässt einen erstarren. Will man die Medienmitteilung oder den Erlasstitel als Verpackung der Vorlage ansehen, kann man nur von einer Mogelpackung sprechen. Ähnlich wie das inzwischen im politischen Prozess zerzauste Projekt BWIS II steht das PolAG ganz im Geiste eines masslos übersteigerten und durch keine Fakten begründeten Sicherheitsbedürfnisses, dem rechtsstaatliche Errungenschaften leichtfertig geopfert werden sollen.
Hier nur ein kleiner Auszug über eines von mehreren vorgesehenen Informationssysteme:
Art. 76 Informations- und Dokumentationssystem über Bedrohungen
1 Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben führt fedpol ein vom System nach Artikel 75 getrenntes Informations- und Dokumentationssystem, in welches Daten über Personen aufgenommen werden,
a. gegen die der begründete Verdacht besteht, dass sie die Sicherheit von Behörden, Personen und Gebäuden gefährden, für deren Sicherheit fedpol sorgen muss;
b. die gefährdet sind und zu deren Gunsten fedpol Schutzmassnahmen anordnen kann.
2 Im System dürfen folgende Daten über Personen nach Absatz 1 bearbeitet werden:
a. Personalien;
b. religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten und Tätigkeiten im Rahmen von Artikel 69 Absatz 3;
c. Gesundheitszustand der gefährdenden Person;
d. Beurteilung wesentlicher Aspekte der Persönlichkeit der gefährdenden Person;
e. Mitgliedschaften in Parteien, Gesellschaften, Vereinen, Organisationen und Institutionen sowie Angaben über deren leitende Organe;
…
3 Die Informationen stammen aus:
…
f. Mitteilungen Privater;
g. dem Einholen von Auskünften;
h. Nachforschungen und Abklärungen von fedpol selbst;
i. Auswertung von Informationen, Auskünften und Mitteilungen.
…
Cool, tönt ja voll nach Orwells 1984, da darf ja so ziemlich alles rein, sogar Hörensagen und irgendwelche Vermutungen… Das schreit dann regelrecht danach, denen so viel Desinformationen zu liefern, bis ihre Datenbank dermassen durchseucht ist, dass man sie dann lieber löscht… Ist ja bei Emaildatenbanken für Spam ähnlich, den Betreiber schadet man am besten, indem man tausende und aber tausende falsche Emails liefert “poisoning” nennt man das und genau das sollte man bei solchen Orwellschen Datenbanken auch machen… Am Ende ist da dann soviel Schrott drin, dass man endlich die Hexenjagd eröffnen kann… “Mitteilungen Privater” und “dem Einholen von Auskünften” echt toll… Ich weiss jetzt schon, wenn die mich Beurteilen würden, wäre ich garantiert als Topterrorist klassifiziert, alleine wegen dem Wissen über Biochemie und Gentech was ich habe und weil ich eben Behörden nicht mag – schwupp schon ist ein Gefährdungspotenzial da – jedenfalls wenn es nach dieser Liste gehen würde… Erinnert mich irgendwie an den Film “War Games 2: The Dead Code” da drehte eine AI durch die potentielle Terroristen anhand ähnlichen Muster erkennen sollte wie oben angeführt – am Ende waren dann so ziemlich alle verdächtig und wurden allesamt auf die Abschussliste gesetzt, das ganze Land wurde schliesslich als Gefährdung gesehen… Halleluja!!
Das Informationssystem nach Art. 76 ist nicht ein geplantes. Das besteht schon seit Jahren. Siehe:
http://www.blick.ch/news/schweiz/querulanten-datei-enthaelt-1871-eintraege-135100