Schüler in Untersuchungshaft
Gemäss Tages-Anzeiger hat der zuständige Haftrichter gegen zwei Schüler (15- bzw. 16-jährig) Untersuchungshaft angeordnet.
Allgemeiner Haftgrund: dringender Verdacht der Beteiligung an einem “Farbanschlag” auf die UBS am Paradeplatz (Sachbeschädigung). Ob Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation geltend gemacht worden war, ist nicht bekannt.
Spezieller Haftgrund: Verdunkelungsgefahr. Es besteht die ernstliche Gefahr, dass die Tatverdächtigen in Freiheit belassen die Fassade reinigen könnten.
Ich finde die Umfrage des Tages-Anzeigers zum Thema noch “interessant”. Ich würde ja zu “Jugendliche gehören [zumindest in diesem Fall] nicht in Haft” tendieren, aber leider hab ich nur die Wahl “militante Jugendliche gehören nicht in Haft” zu wählen. Also wenn das schon “militant” ist…
Die Mehrheit hat übrigens (bisher) “Untersuchungshaft bis zum Abschluss von Spurensicherung und Einvernahmen” gewählt. Dann kann die Haft ja kaum mehr als einen Tag dauern – was ist in einem solchen Fall schon gross abzuklären?
(Fiktiver) Auszug aus der Begründung der Haftanordnung:
Im Vergleich zum Geschäftsverlust der UBS von 68 Mia. Franken, erweist sich der durch den heimtückischen Farbanschlag verursachte Schaden (einige Tausend Franken für Fassadenreinigung) als besonders hoch.
Im Gegensatz zu den Bankmanagern haben die Verdächtigen den Schaden aus reiner Bereicherungsabsicht verursacht.
Die Zürcher Justiz funktioniert wie geschmiert. Sobald UBS-Interessen betroffen sind, wird jegliche Verhältnismässigkeit über Bord geworfen und damit die Rechtsstaatlichkeit aufgehoben.
Sprechen wir doch aus, was ohnehin Praxis ist: Die UBS hat nicht nur den Bundesrat und das Parlament, sondern auch die Schweizer Justiz in der Tasche.