Staatskritische Rechtsstaatsromantiker
Unter Hinweis auf eine staatsrechtliche Beschwerde von Hans Vest, heute Strafrechtsprofessor in Bern, und einer DJS-Regionalgruppe (vgl. BGE 109 Ia 273, 288, 290) macht sich ein Strafrechtsprofessor aus Zürich lustig über die Forderung nach transparent geführten Strafverfahren (Frank Meyer, Das zulässige Mass beim Zwang – Grenzen zulässigen Verhaltens bei verdeckter Fahndung und Ermittlung, ZStrR 2016 445 ff.).
Nur noch grundsätzlich staatskritische Rechtsstaatsromantiker propagieren ein Leitbild möglichst offener Ermittlungen.
Die StPO kenne keinen Grundsatz der Offenheit staatlichen Handelns. Ein solches “Paradigma” sei auch nicht BV und ERMK zu entnehmen.
Wer findet den Fehler (ja, ich weiss, dass die StPO geheime Überwachungsmassnahmen vorsieht)?
Der zitierte Aufsatz ist übrigens trotz der üblen Einleitung durchaus lesenswert.