Vom Sinn des Strafens
“Der Bund” befragt heute einen der Wenigen, die sich im Straf- und Strafprozessrecht wirklich auskennen und wissen wovon sie sprechen. Hier ein paar Zitate aus dem Interview:
Andererseits werden heute alle möglichen und unmöglichen gesellschaftlichen Probleme an die Strafjustiz delegiert. Das Parlament geht dabei voraus: Taucht ein neues Problem auf, wird sofort eine neue Strafbestimmung erlassen. Von der Verabschiedung des Strafgesetzbuchs im Jahr 1937 bis zur ersten Revision dauerte es zwanzig Jahre. Zum Vergleich: Allein in den letzten zehn Jahren gab es knapp vierzig Revisionen.
Im Übrigen sollte man sich bewusst sein, dass schärfere Strafen keine abschreckende Wirkung haben. Was potenzielle Täter hingegen beeinflusst, ist die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden. Ist diese hoch, verzichtet manch einer auf eine Straftat.
Vom Theologen Helmut Gollwitzer stammt der Satz: «Strafen ist ein Handeln von Sündern an Sündern, nicht von Gerechten an Ungerechten.» Man muss sich als Richter immer bewusst sein: Wir sind Menschen mit Fehlern und Schwächen. Richter dürfen sich nie erhaben fühlen. Das fällt nicht allen Richtern gleich leicht. Ein Berufsleben lang Recht zu sprechen, also immer recht zu haben – das prägt den Charakter. Und ist nicht in jedem Fall günstig.
Da ist der Staat in meinem Fall leider gescheitert, wenn ich den Rest dazu lese, sogar dreifach… Meine Rachebedürfnis ist demnach durchaus berechtigt! Es gibt aber noch eine Chance für den Staat bei nächsten Verfahren das Fanal abzuwenden… 😉
Chris, Ihre Argumentation ist nicht logisch: Wenn es Aufgabe des Strafrechts ist, das Entstehen von Rachegefühlen zu verhindern und wenn der Staat dabei scheitert – dann legitimiert das noch lange kein Rachebedürfnis.
Genausowenig wie es Sie zum Rasen ermächtigen würde, wenn der Staat dabei scheitert, Geschwindigkeitsbeschränkungen effizient durchzusetzen.
Gwendolan, es wäre mir neu, dass nun auch geregelt ist was man zu fühlen hat…
Wie mir scheint, waren Sie es, der seine Gefühle über staatliches Tun (oder nicht tun) zu legitimieren suchte.
Ich hab nur einen Richter zitiert und meine Schlüsse bezogen auf meinen Fall gezogen… Und mir ist es im übrigen ziemlich egal ob meine Gefühle legitim sind oder nicht, die sind nun mal einfach da, die Gründe dafür allerdings sind wieder eine andere Frage…