Weit verbreitet und trotzdem strafbar?

Der Tages-Anzeiger berichtet über die A9-Affäre im Kanton Wallis, wo es möglicherweise zur Anklage gegen sieben Mitarbeiter der Sektion Nationalstrassen Oberwallis sowie gegen drei Mitarbeiter eines privaten Ingenieur-Konsortiums kommen soll.

Den zehn Personen könnten unberechtigte  Vorauszahlungen an Bauunternehmungen über insgesamt rund CHF 13 Mio. zum Verhängnis werden. Die Zahlungen seien erfolgt, obwohl die entsprechenden Leistungen (noch) nicht erbracht wurden (Fälschung von Ausmassen über bereits erbrachte Bauarbeiten).

Im Amt für Nationalstrassen sollen zudem durch unwahre Angaben über Budgetverwendungen Bundesgelder in Millionenhöhe erhältlich gemacht worden sein, die eigentlich anderen Kantonen zugestanden hätten.

Zu ihrer Verteidigung führten die Beschuldigten gemäss Tagi folgendes aus:

Gegenüber Greter und den Kantonsbehörden hatten die zehn Beschuldigten ihr Vorgehen damit begründet, dass diese Praxis weit verbreitet sei.

Wenn dem so ist, würde es angesichts der Unsummen, die für den Strassenbau zur Verfügung stehen, nicht überraschen. Davon ausgehend stellen sich zwei Fragen:

  1. Wieso werden solche Fälle offenbar ausschliesslich im Kanton Wallis untersucht?
  2. Welches Motiv haben wohl die Beamten und Ingenieure,  welche sich für Bauunternehmungen die Hände schmutzig machen?