Zürcher Hooliganverordnung teils verfassungswidrig

Gemäss einem TA-Artikel hat das Bundesgericht Teile der EV BWIS (Einführungsverordnung zum Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit des Kantons Zürich) als verfassungswidrig aufgehoben:

Die Regelung, wie der Polizeigewahrsam gerichtlich überprüft wird, verstösst gegen die kantonale und gegen die Bundesverfassung. Der Regierungsrat sei nicht befugt, auf der Basis einer blossen Verordnung die allgemeinen Bestimmungen der Verwaltungsrechtspflege und des Gerichtsverfassungsgesetzes zu umgehen. Für die Regelung brauche es ein formelles Gesetz. Über ein solches verfügt der Kanton Zürich nicht.

Der Entscheid des Bundesgerichts ist offenbar noch nicht verfügbar.