Zurzibieter Gemeinden verfügen Ausgangssperre
Das Zurzibiet – es muss sich um eine besonders gefährliche Zone im Gazastreifen handeln – reagiert auf die kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten Jugendbanden und verfügt gemäss Regionaljournal AG / SO eine Ausgangssperre für Jugendliche unter 15 Jahren:
Die Jugendlichen dürfen sich gemäss Polizeireglement nicht mehr nach 23 Uhr auf öffentlichen Plätzen aufhalten.
Besonders bedenklich stimmt, dass sowohl die UNO als auch die Medien diesen blutigen Konflikt seit Jahren schlicht ignorieren.
“Vefügt” ist wohl das falsche Wort, es ist doch immerhin ein “Reglement”, das sie erlassen haben. 24 Gemeinden haben ein gemeinsames Polizeireglement erlassen, wobei jeweils die Gemeinderäte (Exekutive) der “Vertragsparteien” zugestimmt haben – ein Vertrag als gesetzliche Grundlage…
Der Vertrag ist durchaus lesenswert, die Strafbestimmungen sind teilweise recht amüsant und im Übrigen extrem präzise formuliert: “Jede Beunruhigung oder Belästigung der Bevölkerung ist untersagt.” (§ 21)
Praktischerweise haben sich die Gemeinderäte auch gleich die Kompetenz gegeben, Strafbefehle auszusprechen (§ 37). Hoffentlich hat es da genügend Juristinnen und Juristen…
Das wäre ja zu schön… die Kompetenzen der Gemeinderäte ergeben sich immerhin schon aus dem kant. Gemeindegesetz.
Danke für den Hinweis, malo. Hier noch der Link auf das Polizeireglement.