11 Monate unrechtmässige Haft
Das Bundesgericht (BGer 1B_6/2012 vom 29.01.2012 stellt fest, dass ein Beschwerdeführer während elf Monaten ohne Titel in Haft gehalten wurde. Es entlässt ihn aber nicht, sondern stellt einfach fest,
dass die Haft des Beschwerdeführers während der Dauer vom 25. Dezember 2010 bis zum 24. November 2011 nicht auf einem richterlichen Entscheid beruhte, der die gesetzlichen Anforderungen gemäss Art. 31 Abs. 1 BV und Art. 5 Ziff. 1 EMRK erfüllte. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen.
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Begründet wird dies in E. 3.6:
Der Beschwerdeführer befand sich während fast elf Monaten ohne gültigen Titel in Haft. Diese Dauer erscheint sehr lang (vgl. im Vergleich dazu die rund sechswöchige Haft ohne gültigen Titel in BGE 1B_683/2011 vom 5. Januar 2012). Die Fortsetzung der Haft erfordert daher erhebliche Sicherheitsinteressen. Allerdings geht vom Beschwerdeführer ein grosses Sicherheitsrisiko aus, das sich besonders durch das vorhandene Aggressionspotenzial auszeichnet, wobei er sich weigert, diesem therapeutisch entgegenzuwirken. Die Gefahr für die Öffentlichkeit bei einer Freilassung des Beschwerdeführers ist daher erheblich und im Übrigen teilweise selbstverschuldet. Eine umgehende Haftentlassung rechtfertigt sich unter diesen Umständen nicht.
Es kann offenbar jedermann und beliebig lang in Haft gesetzt werden. Der Betroffene hat ja Anspruch darauf, dass die Unrechtmässigkeit der Haft festgestellt wird. Dass sie fortdauert, scheint das Bundesgericht nicht zu kümmern.
Der Betroffene hat im Unterschied zu jedermann zwar eine ziemlich schmutzige Weste, aber solche Entscheide hätte ich naiverweise nur einer Bananenrepublik zugetraut.
Das Beschleunigungsgebot ist längst zur Farce verkommen und wenn die staatlichen Organe ein Verfahren so lange schlittern lassen sollten die schuldigen Amtsschimmel persönlich haften müssen. Dies würde solche Probleme auf einen Schlag beseitigen.
Also mich schockiert sowas.
Ich meine, wieviele Polizisten haben nicht eingegriffen?
Jeder Polizist ist verpflichtet, beim geringsten Hinweis auf so eine Freiheitsberaubung einzuschreiten.
WEnn man es genau nimmt, haben sich alle rund 100 Beteiligten (inkl Vollzzugspersonal, etc) der Freiheitsberaubung schuldig gemacht.
Jede Amtsperson, die keine Untersuchung eröffnet, macht sich der Begünstigung schuldig.
Wären die Menschen intelligenter als vor 5’000 Jahren, würde es jetzt einen Volksaufstand geben deswegen.
Denn es kann jeden Treffen.
Ich wurde auch schon als gewaltbereit eingestuft und war auch einige Stunden “titellos” in Haft.
(Ich war seit der Festnahme rund 55 Stunden in Haft auf Anordnung des STaatsanwaltes, aber auch nach 48h wurde kein Antrag auf U-Haft gestellt, ergo war ich die letzten 7 STunden ohne Titel in Haft).
Theoretisch könnte also die Polizei jemanden einfach einsperren für ein paar Jahre.
Ohne dass ein Richter etwas davon mitbekommt.