16 Jahre Zuchthaus oder 3 Jahre Gefängnis für 73-Jährigen?
Dieses Strafmass beantragt die Staatsanwältin dem Geschworenengericht des Kantons Zürich für einen “Ex-Politiker” und “Quartierkönig” (NZZ), der einen Nebenbuhler vorsätzlich getötet haben soll (Art. 111 StGB). Der Verteidige beantragt drei Jahre Gefängnis wegen Gefährung des Lebens und fahrlässiger Tötung (Art. 129 StGB i.V.m. Art. 117 StGB).
Selbst wenn das Gericht auf vorsätzliche Tötung erkennen würde – nach der Berichterstattung der NZZ (nicht online) eher nicht – wären die beantragten 16 Jahre wohl deutlich zu hoch gegriffen.