3.5 Jahre Zuchthaus für Peter Friederich

Laut NZZ Online hat das Bundesstrafgericht den Ex-Botschafter wegen qualifizierten Geldwäscherei, wiederholter Veruntreuung, Gläubigerschädigung und Urkundenfälschung verurteilt. Ein Freispruch erfolgte vom Vorwurf der Zugehörigkeit oder der Unterstützung einer kriminellen Organisation.

Das Strafmass wurde mündlich begründet mit der grossen Zahl der Taten. Zudem habe Friederich, dessen Anwalt im Hauptantrag auf Freispruch plädierte, im Verlauf des ganzen Strafverfahrens keine Reue gezeigt. Daraus könnte man schliessen, Friederich sei auch für seine Verteidigungsstrategie bestraft worden.