427500
Das ist gemäss Sonntagszeitung (kostenpflichtig) die Anzahl Strafbefehle, welche im Jahr 2017 erlassen wurden. Hinzu kommen die in einzelnen Kantonen nicht in der Statistik enthaltenen Jugendverfügungen und Übertretungsstrafverfügungen. Das sind dann ca. 450,000 Verurteilungen ohne Beteiligung der Justiz. Pro Jahr. In der Schweiz.
Offensichtlich ein pöses Volch.
In all diesen Fällen ist der Ankläger auch gerade noch der Richter. Interessant wäre allemal, wenn man wüsste, wie viele Fälle an die Gerichte weitergezogen wurden und wieviele von den insgesamt rund 450k Strafbefehlen angepasst oder sogar aufgehoben wurden.
Erfahrungsgemäss werden weit über 90% der Strafbefehle rechtskräftig.
Rechtskräftig bedeutet aber nicht unbedingt, dass die Strafbefehle korrekt waren. Ich glaube, wenn man die Fälle überprüfen würde, müsste man wahrscheinlich viele Fälle anders beurteilen. Deswegen mein Posting: Der Ankläger legt wahrscheinlich sein Hut für den Richter nicht ab. Fazit: Fehlerquote könnte hoch sein.
ist sehr hoch.