48 Antennensuchläufe, 30,000 Betroffene
Laut einem Artikel, der heute in der Solothurner Zeitung erschienen ist, wird nun bestätigt, dass im Fall des Vierfachmordes von Rupperswil zahlreiche Antennensuchläufe durchgeführt wurden:
Insgesamt gab es 48 Antennensuchläufe im Fall Rupperswil. Betroffen waren rund 30 000 Handynutzer, wie die Aargauer Staatsanwaltschaft auf Anfrage erstmals konkretisiert.
Der Artikel befasst sich auch mit der fehlenden gesetzlichen Grundlage und der Tatsache, dass die erfassten Benutzer nicht informiert werden mussten (vgl. dazu auch den Kommentar von Sven Altermatt).
Antennensuchläufe werden gemäss Artikel richterlich genehmigt bzw. durchgewinkt:
Tatsächlich verzeichnete Zürich schon Fälle, in denen Antennensuchläufe von den Richtern nur unter Auflagen genehmigt wurden. Oder gar nicht. Es sind Entscheide mit Seltenheitswert.
Mir ist nur ein Fall bekannt, in dem die Genehmigung verweigert wurde. Hier finden sich übrigens Angaben über die durchgeführten Massnahmen im Jahr 2016.
Nachdem die helvetische Bananenrepublik ein neues NDG und Büpf erhalten hat, darf man es doch als lässliches Versehen bezeichnen, dass Antennensuchläufe noch nicht klar geregelt wurden?