Zweifellos

Ein Zitat aus einem neuen Bundesgerichtsentscheid (BGer 6B_666/2012 vom 13.06.2013) könnte belegen, dass die Unschuldsvermutung in der schweizerischen Rechtsprechung nicht exisitiert:

Weshalb die Vorinstanz an der Kernaussage der Geschädigten hätte zweifeln müssen, ist nicht ersichtlich (E. 2.3).

Wer gerne zweifelt, soll doch Anwalt werden.