Aargauer Fehlurteil kassiert

Das Bundesgericht hält dem Obergericht AG eine nicht nachvollziehbare Strafzumessung vor (BGer 6B_510/2019 vom 08.08.2019):

Die Rechtsprechung zur Richtlinienfunktion von Strafmassempfehlungen bietet keine Grundlage für das Bilden von schuldunangemessenen Strafen (E. 4.4)..