Abhöranlage "Onyx" nach wie vor ohne gesetzliche Grundlage

Die GPDel der eidgenössischen Räte hat ihren aktuellen Bericht zum Funkaufklärungssystem Onyx veröffentlicht. Aus der entsprechenden Medienmitteilung:

Der neue Bericht hält fest, dass die geltenden Rechtsgrundlagen für Onyx nicht mit der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) vereinbar sind. Ein Gutachten des Bundesamtes für Justiz kam im Jahr 2004 zum Schluss, dass ein Gesetz im materiellen Sinne (Gesetz oder Verordnung) regeln solle, welche Nachrichtendienste Aufträge an Onyx erteilen dürfen. Dies ist immer noch ausstehend, obwohl die Verordnung über die Elektronische Kriegführung inzwischen zweimal revidiert worden ist. Im neuen Bericht fordert die GDel den Bundesrat nun auf, umgehend die Auftraggeber von Onyx auf Verordnungsstufe aufzuführen.

Die GPDel legt dennoch Wert auf die Feststellung, es laufe alles rechtmässig:

Im Übrigen stellt die GPDel fest, dass Onyx gemäss den geltenden Vorgaben rechtmässig eingesetzt wird. Die GPDel kann der Unabhängigen Kontrollinstanz (UKI), die vom Bundesrat geschaffen wurde, ein gutes Zeugnis ausstellen. Die UKI bietet ausreichend Gewähr dafür, dass keine unrechtmässige Aufklärungstätigkeit auf Dauer ihrer Aufmerksamkeit entgeht. Die Vorsteher von VBS und EJPD haben bisher alle Empfehlungen der UKI in ihren Departementen umgesetzt, und der Bundesrat nimmt den Rechenschaftsbericht der Kontrollinstanz jährlich zur Kenntnis.

Alles rechtmässig also. Zwar ohne gesetzliche Grundlage und EMRK-widrig, aber Hauptsache rechtmässig.