Abkommen Schweiz / EG ueber Betrugsbekaempfung
Die Kommission hat einen Vorschlag für einen Beschluss des Rates vorgelegt, der die Amts- und Rechtshilfe zwischen den Verwaltungs- und Justizbehoerden zwischen der EG und der Schweiz betrifft. Der Anwendungsbereich beschränkt sich auf indirekte Steuern, Subventionen und das öffentliche Beschaffungswesen. In diesen Bereichen werden Zwangsmassnahmen auch in der Amtshilfe möglich sein.