Abstraktes Gefährdungsdelikt gegen das Gleichgewicht

Wer einen Kontrolleur anlässlich einer Fahrscheinkontrolle in der S-Bahn absichtlich stösst (mit der Schulter rempelt), kann wegen Gewalt und Drohung nach Art. 285 StGB verurteilt werden (BGer 6B_798/2016 vom 06.03.2016).

Das gilt gemäss Bundesgericht jedenfalls dann, wenn der Angerempelte ohne Ausfallschritt aus dem Gleichgewicht gebracht werden könnte:

Ein Stoss, durch den der Betroffene aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann, wenn er nicht einen Ausfallschritt vornimmt, ist, gleichgültig, ob er mit den Händen, Füssen oder mit der Schulter ausgeführt wird, ein tätlicher Angriff im Sinne von Art. 285 Ziff. 1 StGB (Urteil des Bundesgerichts Str. 60/82 vom 19. April 1982 E. 2) [E. 4.3].

Ich verliere übrigens beim Gehen mit jedem Schritt kurz das Gleichgewicht und muss das jeweils durch den nächsten Schritt ausgleichen.