Abzocker-Strafrecht
Der Bundesrat hat gestern beschlossen, die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) per 01.01.2014 in Kraft zu setzen. Wie schon die Verfassung (Art. 95 Abs. 3 lit. d BV) enthält auch die Verordnung Strafbestimmungen, die darin allerdings konkretisiert und als direkte Vorsatzdelikte ausgestaltet werden. Damit haben sich die Verlierer des Abstimmungskampfs durchgesetzt (vgl. Zusatzbericht von 08.10.2013), was mir zwar sachlich als richtig erscheint, aber staatsrechtliche Fragen aufwirft.