Adamov bleibt in Auslieferungshaft

Gemäss swissinfo hat das Bundesgericht der Beschwerde des Bundesamts für Justiz gegen das Urteil des Bundesstrafgerichts vom 9. Juni 2005 (s. Beitrag vom 11. Juni 2005) die aufschiebende Wirkung erteilt. Damit bleibt Adamov in Auslieferungshaft. Inzwischen ist ein Auslieferungsgesuch der USA in Bern eingetroffen.

Der Zwischenentscheid des Bundesgerichts bestätigt die Kritiker, nach denen die Beschuldigten in Rechtshilfeverfahren in der Schweiz noch immer als reine Objekte der Rechtspflege behandelt werden.