Affäre Hildebrand: Verurteilungen auch im Berufungsverfahren
Im Strafrecht werden mitunter nicht diejenigen bestraft, die sich besonderes verwerflich verhalten haben, sondern diejenigen, die es aufgedeckt haben. Diese Erfahrung hat Kollege Lei nun auch vor Obergericht des Kantons Zürich machen müssen (vgl. NZZonline).
Das Urteil wird hoffentlich noch überprüft. Mir ist nach wie vor ein Rätsel, wie man (nach damals geltendem Recht) wegen Gehilfenschaft zur Verletzung des Bankgeheimnisses verurteilt werden kann, indem man einen Kontakt mit einem Dritten (hier: Christoph Blocher) vermittelt und das Treffen organisiert.
Kein Problem sah das Obergericht übrigens in der Orientierung der Presse. Das heisst dann wohl, dass der Täter und seine Gehilfen einfach die falsche Reihenfolge gewählt hatten.