Affäre Covassi – Geheimdienste entlastet?

Der Bericht der Geschäftsprüfungsdelegation der Eidgenössischen Räte vom 15. Mai 2007 zur Affäre um einen Informanten im Genfer Islam-Zentrum ist online (vgl. dazu auch die offizielle Medienmitteilung oder die umformulierten Texte derselben in Tages-Anzeiger und NZZ).

Der Bericht enthält teilweise verletzende Feststellungen zur Person von Claude Covassi, die mir als völlig unnötig erscheinen. Sie erwecken bei mir den Eindruck, dass hier ein sonst offenbar nicht ungern eingesetzter “Informant” öffentlich demontiert werden soll. Unten folgen ein paar Auszüge aus dem Bericht zu den sachlichen Feststellungen:Aus den Begriffsdefinitionen:

Ein «Informant» ist eine Privatperson, die der Polizei oder einem Nachrichtendienst aus eigenem Antrieb Informationen liefert, ohne ihnen anzugehören. Im Bereich der Polizei spricht man auch von «Hinweisgebern», «Polizeispitzeln» oder einfach von «Spitzeln». In der Sprache der Nachrichtendienste werden auch die Begriffe «ehrenwerter Korrespondent» und «inoffizieller Mitarbeiter» verwendet. Der Begriff des Informanten ist im Bundesrecht derzeit nicht definiert.

Zur Frage, ob Covassi für den DAP tätig war:

Ab Juli 2004 wurde Claude Covassi formell zum Informanten des DAP, da dieser der Meinung war, er könnte nützliche Informationen über das CIG beschaffen. […]. Claude Covassis Aufgabe bestand darin, lnformationen über die mit dem Direktor des CIG verkehrenden Personen und über das Geschehen am Islam-Zentrum zu liefern (S. 37). […].

Zur Zeit ist der Begriff des Informanten im Bundesrecht nicht definiert, und diese Art der Tätigkeit entbehrt jeglicher präzisen formellen gesetzlichen Grundlage. Der Grundsatz für den Einsatz von Informanten leitet sich aus Artikel 14 Absatz 2 BWIS ab, wonach Staatsschutzorgane Quellen auswerten und Auskünfte einholen dürfen. Die von einem Informanten beigebrachten Informationen können in einem Strafverfahren nicht verwendet werden (S. 37).

Die Tatsache, dass der Einsatz von Informanten durch den DAP nicht durch eine spezifische gesetzliche Grundlage geregelt ist, heisst nicht, dass der Einsatz von Informanten untersagt ist. Die Delegation erachtet es als durchaus zulässig, dass der DAP bei sich dazu freiwillig bereit erklärenden Personen Auskünfte einholt und diesen ein bestimmtes Mass an Schutz gewährt (S. 38).

Die Prüfung der Fakten zeigt, dass der Einsatz von Claude Covassi durch den DAP zweifelsohne dem Einsatz eines Informanten entsprach und dass Claude Covassi kein Ermittler im Sinne des Gesetzes über die verdeckte Ermittlung war (S. 39).

Ob Covassi nun Informant oder was auch immer war – seinen Einsatz auf Art. 14 BWIS abstützen zu wollen, erscheint gelinde gesagt als wenig überzeugend. Ich wiederhole hier seine Aufgabe gemäss Bericht:

lnformationen über die mit dem Direktor des CIG verkehrenden Personen und über das Geschehen am Islam-Zentrum zu liefern (S. 37).

Na egal, Hauptsache es haben alle alles richtig gemacht.