Albanische Flüchtlinge werden nicht nach Albanien ausgeliefert

Mit Urteil vom 14.12.2005 (BGE 1A.267/2005) hat das Bundesgericht die Auslieferung zweier Albaner nach Albanien abgelehnt. Das Bundesamt für Justiz hatte die Auslieferung der beiden beiden in Verkennung der Tragweite von Art. 55 Abs. 2 IRSG bewilligt, obwohl ihnen ein Jahr vor der Bewilligung Asyl in der Schweiz gewährt worden war und obwohl nach Art. 3 Ziff. 2 EAUe Flüchtlinge von derAuslieferungsverpflichtung auszunehmen sind, soweit die Auslieferung von dem Staat verlangt wird, in dem eine Gefährdung droht.