Alkohol-Testkäufe durch Minderjährige
Was in Zürich das Blaue Kreuz kann, kann die Stadtpolizei Solothurn schon lange: Jugendliche als Hilfspolizisten einsetzen, welche die Einhaltung des Alkoholverkaufsverbots an Jugendliche testen (vgl. einen früheren Beitrag, wo gar von verdeckten Ermittlern die Rede war). Laut einem Beitrag des Tages-Anzeiger liegt nun ein Gutachten eines eidg. dipl. Strafrechtsexperten vor, dass diese Einsätze als legal qualifiziert. Der Tages-Anzeiger fasst die Auffassung des Gutachters wie folgt zusammen:
Dieser kommt zum Schluss, dass die Jugendlichen keine sogenannten Agents provocateurs sind, sondern lediglich Scheinkäufer – was rechtlich unbedenklich ist. Jositschs Fazit: Fragt die Verkaufsperson die Jugendlichen nicht nach einem Ausweis, nimmt sie in Kauf, Alkohol an Minderjährige zu verkaufen. Die Verkaufsperson könne somit gar nicht mehr zu einer Gesetzesübertretung angestiftet werden.
Das scheint ja nun etwas gar einfach. Mangels Kenntnis des Gutachtens, will ich mich aber nicht darauf festlegen, ob das Gutachten zu einfach ist oder ob es vom Tagi bloss so dargestellt wird.
Solche Gutachten sind sehr umfangreich und können sicher nicht auf ein paar Zeilen zusammengestrichen werden, ohne wesentliche Aspekte wegzulassen.
Solche Testkäufe zum Aufdecken strafrechtlicher Handlungen sind immer problematisch – genauso wie Fichen. Sie können auch nicht der Weisheit letzter Schluss sein…
Sie zeigen auf, dass Profit nur wirklich in einer „freien“ Marktwirtschaft gemacht wird, die zahlreiche „Abhängige“ versorgen kann. Die Globalisierung verstärkt und verdeutlicht diesen Druck und die Abhängigkeiten. Soziale Verantwortung stört die Deals…