Also doch: Drohnen für die Polizei
Die NZZ am Sonntag (s. auch zisch.ch) berichtet über einen nicht gerade transparent kommunizierten Beschluss des Bundesrats über ein eigenständiges, sehr umfangreiches „Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG)“. Der neue Erlass stellt die gesetzliche Grundlage für den zivilen Einsatz von Drohnen und für alle anderen Informationssysteme der Armee dar und befindet sich in der Vernehmlassung (vgl. auch den erläuternden Bericht).
Eben hatte der Bundesrat noch behauptet, für den zivilen Drohneneinsatz sei keine zusätzliche gesetzliche Grundlage erforderlich (vgl. die Motionen Banga hier und Lang hier). Zur Berichterstattung des Bundesrats s. die Medieninformation VBS vom 23.08.2006 oder auch diejenige bei swissinfo. Zum Thema Drohnen s. auch meine früheren Beiträge hier, hier und zuletzt hier.
Weiter hat der Bundesrat eine Teilrevision der Verordnung über die elektronische Kriegführung VKEF beschlossen (s. die entsprechende Medieninformation).