Also wenn ich schon anklagen muss …
…. dann beantrage ich wenigstens einen Freispruch. So ähnlich wird eine Staatsanwältin überlegt haben, die es heute erneut in die Presse geschafft hat. Hier der Beitrag in 20minuten. Und die Tatsache, dass der Angeklagte Polizist ist, hat mit den Gedankengängen der Staatsanwältin schon deshalb nichts zu tun, weil er gar nicht im Dienst war.
In anderen Kantonen würde man gegen diese Staatsanwältin wohl ein Disziplinarverfahren eröffnen wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten, oder irre ich mich da ?
In welchem anderen Kanton? Ich wüsste Kantone, wo die Hortmitarbeiterin wegen Gewalt und Drohung und Hinderung einer Amtshandlung verurteilt worden wäre.
Ich kenne einen Kanton, in dem die Staatsanwältin gleich selbst ein Disziplinarverfahren einleiten würde.