Amokläufer in Lausanne erneut erfolgreich

Nachdem das Bundesgericht nun bereits zum zweiten Mal ein Urteil des Zürcher Obergerichts gegen den Amokläufer von Obfelden kassiert hat (Urteil 6S.270/2006 vom 05.09.2006), muss sich das Obergericht ein drittes Mal mit dem Fall beschäftigen. Da die NZZ hier bereits darüber berichtet hat, verzichte ich hier auf eine eigene Zusammenfassung.