Amtliche Verteidigung auch im nachträglichen Entschädigungsverfahren
Das Bundesgericht stellt einem Beschuldigten einen amtlichen Verteidiger zur Seite, um seine Entschädigungen nach Freisprüchen geltend zu machen (BGer 6B_412/2013 vom 16.06.2013; s. dazu meinen früheren Beitrag).