Amtliche Verteidigung, jetzt auch im BGG-Verfahren?
Im eben besprochenen Entscheid BGer 1B_151/2017 vom 14.06.2017 wird der Anwalt des Beschwerdeführers als amtlicher Verteidiger eingesetzt. Ziffer 2.2 des höchstrichterlichen Urteilsdispositivs lautet:
Rechtsanwalt [X. Y.] wird für das bundesgerichtliche Verfahren als amtlicher Verteidiger eingesetzt und mit Fr. 2’000.– aus der Gerichtskasse entschädigt.
Man lese und staune.
Nachdem man als Anwalt neuerdings bei Verfahren nach der StPO zusätzlich ein uR-Gesuch einreichen sollte, selbst wenn man bereits als amtlicher Verteidiger eingesetzt ist (–> damit die Klientschaft sofortig von Verfahrenskosten befreit wird; vgl. https://www.strafprozess.ch/amtlich-oder-unentgeltlich-verteidigt/), kann man nun also sogar amtlicher Verteidiger nach BGG sein. Das ist irgendwo kohärent.
Ja, aber ich fürchte, das wollte das Bundesgericht gar nicht.