Anciennitätsprinzip am Bundesgericht?

Die Bundesversammlung hat Bundesrichter Nay zum Präsidenten des Bundesgerichts gewählt. Vizepräsident wird Bundesrichter Corboz. Nicht vorgeschlagen hat das Bundesgericht Bundesrichter Wiprächtiger, der nach dem Anciennitätsprinzip nachgerückt wäre. Ihm wurde möglicherweise zum Verhängnis, dass die Wahlen frühmorgens statt fanden, zu früh für Parlamentarier, welche auf die SBB setzen. Mehr darüber finden Sie in der Mittellandzeitung vom 16.10.2004.