Änderungen StGB per 1.7.2012
Seit 1. Juli 2012 sind die neuen Art. 124 StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) und Art. 97 Abs. 2 StGB (Verfolgungsverjährung) und in Kraft. Für Art. 97 Abs. 2 StGB ist seit 2008 eine weitere Änderung vorgesehen (Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern, BBl 2008 5261). die aber offenbar noch nicht in Kraft ist. In der Änderung vom 30.09.2011 heisst es dazu:
Unabhängig davon, ob das Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern oder die Änderung des Strafgesetzbuches vom 30. September 2011 zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten Artikel 97 Absatz 2 StGB wie folgt geändert:
Art. 97 Abs. 2
Bei Straftaten nach den Artikeln 111-113, 122, 124, 182, 189–191
und 195, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, und bei
sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und unmündigen
Abhängigen (Art. 188) läuft die Verfolgungsverjährung ab dem Tag,
an dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet
hätte.
Alles klar?
Und was ist nun mit der Unverjährbarkeit? Und war das früher nicht erst ab 25j? Also nun noch früher und die Unverjährbarkeit nicht mal mehr erwähnt? Nein, nicht alles klar!
Zudem warum hat man bei Art. 124 StGB nicht geschrieben „Verstümmelung von Genitalien“? Schliesslich kann man auch männliche Genitalien verstümmeln oder ist das dann wiederum ok oder wie jetzt? Ich finde alles was auf beide Geschlechter zutreffen könnte sollte in Gesetzen immer neutral für beide geltend formuliert werden. Ansonsten soll sich nie mehr jemand über die mangelnde Gleichberechtigung beschweren, die interessiert mich dann nämlich überhaupt nicht mehr wenn sie nicht mal in den gesetzen geflegt wird!
Das BG über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nie in Kraft treten. In der seit kurzem vorliegenden Referendumsvorlage zum Bundesgesetz vom 15. Juni 2012 zur Umsetzung von Artikel 123b der Bundesverfassung über die Unverjährbarkeit sexueller und pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät, BBl 2012 5933 heisst es unter Ziff. II: „Der Bundesrat setzt das Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern nicht in Kraft.“ Damit dürfte auch die ziemlich verwirrende Koordinationsnorm hinfällig werden.
Herzlichen Dank für die Klarstellung.
Ok, hab mir nun die Chronologie der Wortprotokolle dazu angeschaut und es ist ein heilloses Chaos, überall werden Dinge hineininterpretiert wo nichts ist, anstatt einfach das 1:1 umzusetzen was abgestimmt wurde.
Aus meiner Sicht ist die ganze Unverjährbarkeits-Initiative ohnehin völlig für die Katz, die wurde von Anfang an torpediert, zerstückelt, verändert, manipuliert und zu Tode verwässert!
Die einzigen die einigermassen begriffen haben um was es ging sind Rickli und Schwander, die anderen haben gar nichts begriffen und die und deren Parteien werden von mir in Zukunft auch nie mehr eine Stimme kriegen.
Für mich galt und gilt:
1. Der Begriff „Unverjährbarkeit“ beinhaltet für mich ganz klar inplizit auch die Fälle vor der Initiative, so habe ich es verstanden als ich damals für „Ja“ gestimmt habe und es ist aus dem Begriff an sich klar logisch zu erschliessen, es ist unverjährbar punkt aus. Nix ja aber nur ab dann oder bis dann oder nur wenn so oder so, Nein, unverjährbar ist eben unverjährbar, da gibt es kein „nur ab dann“ oder „nur bis dann“ es ist unverjährbar und fertig!
2. Das Alter habe ich für alle Opfer bis 16 Jahren verstanden, nicht 14j und schon gar nicht nur bis 12, nein, Schuztalter ist 16 und Art. 187 gilt bis 16j also gilt selbstverständlich auch hier bis 16 Jahren.
Aber auch sonst alles Schrott, wie eben dieser Art. 124 StGB, warum hat man das Geschlecht nicht einfach weggelassen, es haben schliesslich alle Genitalien die man verstümmeln kann und es dürfte unerheblich sein ob man weibliche oder männliche Genitalien verstümmelt, beides ist und soll strafbar sein.
Und wenn man nun nur die Problematik der intersexuellen miteinbezieht, so dürften dort rein technisch wohl mehr männliche Genitalien vestümmelt werden als weibliche, womöglich hat man deshalb davon abgesehen, man hat wohl wieder Angst vor irgendwelchen Schadenersatzforderungen, keine Ahnung, für mich jedoch genau so unverständlich wie das andere.
Überhaupt das einzige was dieser ganze OHG und Unverjährbarkeitshickhack geschaffen hat ist bloss noch mehr verschiedene Klassen von Opfer, anstatt endlich mal alles einheitlicher, klarer und verständlicher zu machen.
Und diese sogenannte Rechtssicherheit um die es denen geht und von der ich überall lese, die gibt es in meinem eigenen Fall ohnehin nicht mehr, schuld daran ist genau dieses Chaos, jeder erzählte und erzählt nach wie vor was anderes, sogar heute nach zig Jahren ist noch nicht einmal klar was nun eigentlich verjährt ist und was nicht, wenn nicht mal „die“ das wissen, wie soll ich denn da klarheit haben?!
Die Rechtssicherheit ist für mich da schon lange gestorben!