Änderungen StGB per 1.7.2012

Seit 1. Juli 2012 sind die neuen Art. 124 StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) und Art. 97 Abs. 2 StGB (Verfolgungsverjährung) und in Kraft. Für Art. 97 Abs. 2 StGB ist seit 2008 eine weitere Änderung vorgesehen (Bundesgesetz vom 13. Juni 2008 über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern, BBl 2008 5261). die aber offenbar noch nicht in Kraft ist. In der Änderung vom 30.09.2011 heisst es dazu:

Unabhängig davon, ob das Bundesgesetz über die Verfolgungsverjährung bei Straftaten an Kindern oder die Änderung des Strafgesetzbuches vom 30. September 2011 zuerst in Kraft tritt, wird mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten Artikel 97 Absatz 2 StGB wie folgt geändert:

Art. 97 Abs. 2
Bei Straftaten nach den Artikeln 111-113, 122, 124, 182, 189–191
und 195, die sich gegen ein Kind unter 16 Jahren richten, und bei
sexuellen Handlungen mit Kindern (Art. 187) und unmündigen
Abhängigen (Art. 188) läuft die Verfolgungsverjährung ab dem Tag,
an dem das Opfer das 18. Lebensjahr vollendet hat oder vollendet
hätte.

Alles klar?