Änderungen StPO per 1.7.2012

Die Änderungen des StGB (s. meinen letzten Beitrag) haben auch ein paar Änderungen der StPO zur Folge. Der Gesetzgeber hat es sich nicht nehmen lassen, den neuen Art. 124 StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) in die Kataloge folgender Bestimmungen aufzunehmen:

Der Gesetzgeber macht keine halben Sachen!