Änderungen StPO per 1.7.2012
Die Änderungen des StGB (s. meinen letzten Beitrag) haben auch ein paar Änderungen der StPO zur Folge. Der Gesetzgeber hat es sich nicht nehmen lassen, den neuen Art. 124 StGB (Verstümmelung weiblicher Genitalien) in die Kataloge folgender Bestimmungen aufzunehmen:
- Art. 168 Abs. 4 Bst. a (Ausschluss des Zeugnisverweigerungsrechts);
- Art. 251 Abs. 4 (körperliche Untersuchung gegen den Willen des Opfers);
- Art. 269 Abs. 2 Bst. a (Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs);
- Art. 286 Abs. 2 Bst. a (verdeckte Ermittlung).
Der Gesetzgeber macht keine halben Sachen!