Anklageprüfung am Bundesstrafgericht

Das Bundesstrafgericht scheint die Anklageprüfung nach Art. 329 StPO tatsächlich durchzuführen, was man – aufgrund des informellen Verfahrens – nicht von allen Gerichten behaupten kann. Es hat folgende Pressemitteilung auf seiner Homepage publiziert:

Mit Verfügung vom 28. Februar 2012 hat die Strafkammer des Bundesstrafgerichts im Verfahren SK.2011.23 entschieden, dass wesentliche Unregelmässigkeiten im Hinblick auf die Teilnahmerechte der Verteidigung bei Einvernahmen von Belastungszeugen im Rahmen der Hauptverhandlung nicht geheilt werden können, sondern weitere Untersuchungshandlungen der Bundesanwaltschaft erfordern, wie sie die neue Strafprozessordnung für solche Fälle vorsieht.

Ich wäre gespannt, was das Bundesgericht dazu sagen würde (vgl. meinen früheren Beitrag zur Anklageprüfung). Ob die Verteidigung mit der Rückweisung glücklich ist?