"Annahme verweigert"

In seiner Kolumne im Solothurner Tagblatt übt Markus Schneider teils beissende Kritik an der neuen Solothurnischen Strafverfolgungsbehörde und fordert Massnahmen der politischen Aufsichtsbehörden. Dazu kann ich mir einen Kommentar natürlich nicht verkneifen:

Nach Jahrzehnten hat die politische Aufsicht endlich eingegriffen und die Strafverfolgung in kürzester Zeit grundlegend und zukunftsweisend reformiert. Dass vier Monate nach einer solchen Reform noch manches nicht so laufen mag wie es sollte, erscheint als verständlich. Bedenklich ist aber, dass die neue Superbehörde auch nach vier Monaten noch immer schlicht nicht existent zu sein scheint und ihre Aufgaben immer mehr der Polizei überlässt. Damit macht sie exakt das Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber mit der Reform angestrebt hat. Gefragt ist jetzt aber nicht die politische Aufsicht, sondern die Führung der Staatsanwaltschaft selbst und die Gerichte, welche die fachliche Aufsicht ausüben (sollten) und dabei an akuter Beisshemmung zu leiden scheinen. Wenn die Gerichte den Kollegen von der Staatsanwaltschaft nicht alles durchehen liesse, würden sie sehr rasch besser, was im Interesse aller – ja, auch im Interesse der Beschuldigten – läge.