Antennensuchlauf
Gemäss heutiger Ausgabe der NZZ überprüft die Polizei in einem Vergewaltigungsfall nun tausende von Handybesitzern. Als verdächtig gilt offenbar jeder, dessen Mobiltelefon sich im fraglichen Zeitfenster bei einer Antenne in der Nähe des Tatorts eingeloggt hat. DNA-Massentests waren bereits erfolglos geblieben. Was sich mit den Metadaten der Mobiltelefonie erreichen lässt, erscheint mit als höchst fraglich.
Weiss man denn wenigstens ob der Täter überhaupt ein Handy dabei hatte? Ich gehöre zbs. nicht zu dneen die ständig eins mitschleppen und lasse meines zu 99% zu Hause liegen.
Womöglich gehen die ja aber davon aus das heutzutage jeder ein Handy hat und jeder es ständig mitschleppt. Aber wen dem so wäre, dann waren in dieser Zelle wohl sehr viele eingelogt, was dann etwa dem entsprechen würde wie wenn man sagt alle die im besagten Zeitraum in diesem oder jenem Stadtbereich waren, sind mal verdächtig.
Und falls der Täter gar kein Handy dabei hatte, ist er nicht mal dabei…
Ich finde die Idee nicht schlecht, angesichts der unmöglichen Situation, in welcher die Ermittler sich befinden.
Etwas fraglich finde ich hingegen, weshalb man zuerst den Massengentest gemacht hat, und dann erst den Handysuchlauf. Beim Massengentest hat man ja offenbar alle möglichen und unmöglichen Register zur Ermittlung möglicher Testsubjekte verwendet („Facebook“). „Männer, deren Handy im fraglichen Zeitpunkt in der fraglichen Funkzelle einwählt war“ schiene doch ein einigermassen vernünftiges Kriterium.
Was ich in der Praxis schon erleben musste ist allerdings, dass manchmal das technische Verständnis einfach nicht reicht, um mit solchen Daten sinnvoll umzugehen.
Etwas erstaunlich finde ich auch, dass man erst kurz vor Ablauf der 6 Monate auf die Idee gekommen sein soll, die entsprechenden Vorratsdaten auszuwerten.
Ich Weiss Es nicht als Schweizer sicher ist das als Ausländern darf man keine Sim karte kaufen ohne Auffenthal Bewiligung, den rest Es nur frage der zeit, und wenn eine Heimeinmische wäre oder ist Dan wird nicht viel berichten werden. Und wenn man als Ausländern angehalten wird Durch den Polizei wird immer Oder fast immer das herkunft von handy gefragt und geprüft
Warum erscheint Ihnen dies mehr als fragwürdig? Es geht um die Aufklärung einer brutalen Tat und keiner der unschuldig ist, hat was zu befürchten.
Man lässt sich gerne fotografieren ist auf Facebook und Twitter, hat Cumulus oder Supercard …. Aber man stört sich daran, dass das Handy allenfalls von einer Antenne erfasst wurde, in deren Einzugsbereich ein Verbrechen geschah. Nicht nachvollziehbar!
Doch. Ich habe diese Tat nicht begangen. Ich bin nicht einmal tatverdächtig. Und trotzdem wird gegen mich ermittelt, nur weil ich zur falschen Zeit am falschen Ort war. Wehe, die Täterbeschreibung passt dann auch noch.
Geschätzter kj, bei einer Rasterfahndung werden unbeteiligte Dritte überprüft (darum muss sie vom ZMG bewilligt werden). In Anbetracht der schwere der Verletzungen des Opfers denke ich, dass die Gesellschaft als Ganzes ein Intresse daran hat, die zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen um diesen Täter aus dem Verkehr zu ziehen.
Als überprüfter Handynutzer könnte man sich natürlich auf den Standpunkt stellen, dass eine Rasterfahndung unverhältnissmässig ist, denn evtl. schlägt der Übelwicht ja ein weiteres Mal zu und hinterlässt auf dem nächsten Opfer brauchbare Spuren, die zu seiner Ergreifung führen könnten…
Am besten lassen wirs doch einfach bleiben mit der Strafverfolgung… Weshalb sollte man sich denn die mühe machen, die täterschaft wird ja wohl nicht dumm genug sein, um überhaupt irgendwelche fehler zu begehen. Und günstiger ists ja auch noch, wenn die täterschaft nicht auch noch in den vollzug kommt, der ist ja immer so teuer.
Der Kommentar beantwortet eine Frage, namentlich was ihm blüht, wenn der Täter unter den dreitausend eingeloggten Handybenutzern ist. Leider war dies nicht die Frage, die die Vorkommentatorin gestellt hatte: Sie fragte vielmehr, was es bringt, dreitausend Leute zu überprüfen, wenn der methodisch und rücksichtslos vorgehende Vergewaltiger und Körperverletzer sein eigenes Handy wohl kaum bei seiner Straftat eingeschaltet hatte, und ob das Vorgehen sogar Unschuldige vor die Scheinwerfer der Strafbehörden treibe.
Sie fragte damit nach der Verhältnismässigkeit der angekündigten Massnahme, eine Frage also, die hier an der ausnehmend hohen Zahl Betroffener Handybenutzer des an einer Autobahn liegenden Tatorts durchaus einen Anknüpfungspunkt findet.
@ Pirmin Dorset
Da staunt der Laie. Nur weil ein Gewalttäter möglicherweise sein Handy nicht eingeschaltet hatte, soll diese möglicherweise vielversprechende Spur nicht weiterverfolgt werden? Untersuchungsgrundsatz, etc.??
Wer sagt, dass der Täter methodisch vorgegangen ist?
Geht’s wieder einmal um Täterschutz?
Es ist hier niemand verpflichtet, sich zu identifizieren. Das ist so gewollt, auch wenn es manchmal als etwas billig erscheinen mag.